Justiz und Kriminalität

Körperverletzung, Sachbeschädigung etc

Auch bei diesen "klassischen" Zivilprozessthemen ist durch die Mediation oft ein schnelleres Ergebnis erzielt als durch die Bemühung der Gerichte.

 

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Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Maßnahme zur außergerichtlichen Konfliktschlichtung und wird auch Mediation in Strafsachen genannt. Seine Besonderheiten sind die freiwillige Teilnahme von Täter und Opfer zur

Regelung der Folgen eines Konflikts durch gegenseitige Kommunikation. Durch diese grenzt er sich von dem angeordneten Bemühen um einen TOA (§ 59a Abs. 2 Nr. 1 StGB), der freiwilligen Wiedergutmachung durch den Täter (§ 46a Nr. 2 StGB) und dem Adhäsionsverfahren ab. Der TOA ist in der Strafprozessordnung in den Paragraphen 155a und b geregelt. Außerdem hat er in § 46a StGB Niederschlag gefunden. Der TOA wurde in den 1990er Jahren besonders gefördert. Er ist, neben der Stärkung der Nebenklagemöglichkeiten und dem Ausbau des Opferentschädigungsgesetzes, ein Element der Umgestaltung des Strafrechts. Nachdem im Strafrecht lange Zeit die Einstellung vorherrschte, dass Opfer von Straftaten für das Strafrecht Zeugen sind

und gerade keine Verfahrensbeteiligten, werden sie nun mehr zusehends ins Verfahren einbezogen. Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich sollen ihre Interessen auch bei der Rechtsfolge einer Straftat Berücksichtigung finden.

 

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, die negativen Folgen einer Straftat außergerichtlich zu verringern bzw. zu beseitigen. Beschuldigte und Geschädigte erhalten die Gelegenheit, über den Vorfall zu sprechen, eine für beide Seiten annehmbare Konfliktlösung zu suchen bzw. eine Form der Wiedergutmachung zu finden, mit der sie einverstanden sind.

 

Geeignet für einen Täter-Opfer-Ausgleich sind Fälle, in denen beide Seiten zur Mitwirkung bereit sind und sich der Beschuldigte auf den Tatvorwurf einlässt. Ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden.

 

Der Geschädigte kann sich über die Tat und deren Folgen aussprechen, eine schnelle, unbürokratische Wiedergutmachung erhalten und bei materiellen Schäden den zusätzlichen Aufwand eines Zivilverfahrens vermeiden. Der Geschädigte kann eine aktive Position einnehmen, was auch das Bedrohungsgefühl des Opfers wird verringert. 

 

Der Beschuldigte kann die Verantwortung für sein Handeln übernehmen, die Hintergründe für sein Verhalten schildern, den angerichteten Schaden aktiv wiedergutmachen und zeigen, dass er die Gefühle des Geschädigten ernst nimmt. Dem Täter wird die Möglichkeit gegeben, sich in die Perspektive des Opfers hineinzuversetzen - was dazu führen kann, dass womöglich eine Hemmschwelle vor einer erneuten Straftat aufgebaut wird.

 

Beschuldigter und Geschädigter können über den Konflikt miteinander reden und somit entstandene Fronten abbauen, Wiedergutmachung erreichen und unnötigen Rechtsstreit vermeiden

 

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